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Grundlagen der pädagogischen Arbeit

 

Das christliche Menschenbild

Der Mensch als kostbares Geschöpf Gottes ist bedingungslos von Gott angenommen und geliebt.
Jedes einzelne Kind im Kinderhaus soll spüren:
Es ist gut, dass du da bist.
 

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten

 
Der Orientierungsplan konkretisiert den Bildungsauftrag der Kitas und gibt Impulse für eine kontinuierliche Bildung und Begleitung des Kindes. Die darin formulierten Zielsetzungen sind für die Einrichtungen verbindlich.
 

Die UN Kinderrechtskonvention

Alle Kinder haben unabhängig von Herkunft, Religion, Sprache, Hautfarbe und Geschlecht dieselben Rechte.
 
Gesetzliche Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) – Baden-Württemberg:
Im SGB VIII, §22 werden folgende Grundsätze zur Förderung von Kindern in Kitas aufgestellt:
(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen:
    • Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
    • Die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
    • Den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
(3) Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er umschließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung orientiert sich an Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen oder sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine ethnische Herkunft.
 

Der Schutzauftrag § 8a, SGB VIII

 
Aktivitäten sind auch darauf gerichtet, Kindeswohlgefährdungen nicht entstehen zu lassen, bzw. sie rechtzeitig abzuwenden.